Export nach China – Was ist zu beachten?
Damit Ihr Versand nach China reibungslos verläuft, müssen Sie die Einfuhrbestimmungen für China beachten. Das Land gehört handelsrechtlich zum erweiterten Präferenzsystem der Europäischen Union. Notwendige Versandpapiere unterscheiden sich hinsichtlich Warenwert, Herkunft und Zweck. Für Sendungen an Privatpersonen bis zu einem Wert von 500 Euro benötigen Sie keinen Ursprungsnachweis der Waren. Übersteigt der Warenwert dieses Limit, fordern die Zollbestimmungen für China eine Pro-forma-Rechnung und eine Zollnummer.
Zollbestimmungen China
Für gewerbliche Sendungen sind weitere Unterlagen notwendig. Bis zu einem Warenwert von 1000 Euro verlangt der Zoll eine Handelsrechnung, eine Zollnummer sowie einen Präferenznachweis. Dieser beinhaltet Angaben über den Ursprung der Waren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Übersteigt der Warenwert 1000 Euro, ist zusätzlich eine Ausfuhranmeldung erforderlich. Vom zuständigen Grenzzollamt erhalten Sie eine MRN-Nummer (Movement Reverence Number), die sichtbar an der Sendung zu befestigen ist. Über 6000 Euro Warenwert verlangen die Einfuhrbestimmungen für China außerdem eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.
Versand nach China – Besonderheiten beim Zoll
Beachten Sie, dass einige Dinge vom Export ausgeschlossen sind. Medikamente dürfen nur dann nach China eingeführt werden, wenn sie dort registriert sind. Spezielle Vorschriften gelten auch für die Verpackung. Lesen Sie hierzu auch unseren Verpackungsleitfaden.
Die vollständigen und aktuellen Zollbestimmungen für China finden Sie auf der Seite der chinesischen Botschaft.
Im Vergleichsrechner von Packlink finden Sie den passenden Versandserivce für Ihren Export nach China.