Zollbestimmungen Kroatien für sendungen aus Deutschland
Seit dem 1.7.2013 ist Kroatien Mitglied der Europäischen Union. Das bedeutet eine Integration in das Zollgebiet der EU, wodurch sich die Zollbestimmungen in Kroatien geändert haben. Sendungen innerhalb der EU unterliegen der Warenverkehrsfreiheit. Wollen Sie Ihren Verwandten in Kroatien aus einem EU-Land ein Paket zukommen lassen, sind Sie als Privatperson somit grundsätzlich nicht zu einer Zollinhaltserklärung verpflichtet.
Auch wenn innerhalb der Europäischen Union versendete Pakete weniger vom Zoll überprüft werden, müssen Sie über die Einfuhrbestimmungen Kroatiens informiert sein. Geändert haben sich Zollbestimmungen hauptsächlich für die Einfuhr von Genussmitteln. Beachten Sie bitte, dass die Einfuhr von Fleischprodukten und Fleischerzeugnissen wegen der Seuchengefahr nicht erlaubt ist. Davon ausgenommen sind bei hohen Temperaturen verarbeitete und anschließend verschlossene Fleischkonserven.
Zollbestimmungen Kroatien für sendungen aus nicht-EU-ländern
Sendungen aus Ländern, die nicht zu den EU-Mitgliedsstaaten gehören, sind immer zollpflichtig. In dem Fall gelten andere Einfuhrbestimmungen für Kroatien. Informieren Sie sich bei uns über die neuen Richtlinien zur Einfuhr von Waren nach Kroatien und nutzen Sie den Service von Packlink, um Ihren Verwandten in Kroatien eine Freude zu machen.