Wann und warum fallen Zollgebühren für den versand von paketen an?
Der Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) führt in Deutschland immer wieder zu Problemen. Nicht selten landet ein Paket beim Zoll und muss dort vom Empfänger teuer nachversteuert und persönlich abgeholt werden. Als Privatperson dürfen Sie lediglich Warensendungen im Wert von 22 Euro (bzw. 45 Euro bei Geschenken) steuerfrei einführen. Alle anderen Warenlieferungen unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer und müssen zusätzlich versteuert werden. Deshalb sollte bereits der Versender eine Zollinhaltserklärung mit konkreten Angaben zum Wert und Inhalt der Sendung abgeben. In diesem Fall kümmert sich Ihr Transportdienstleister um die zollamtliche Abfertigung. Fehlt eine solche Erklärung auf dem Paket oder erscheint sie dem Zoll nicht glaubhaft, dann verbleibt Ihre Lieferung im Zollamt. Hier müssen Sie nun durch entsprechende Belege den Wert der Sendung nachweisen und gegebenenfalls nachversteuern.
Wenn Sie als Unternehmer Waren aus einem Nicht-EU-Land importieren, sind diese grundsätzlich immer steuer- und zollpflichtig. Eine Freigrenze gibt es nicht. Die Höhe der Zollgebühren richtet sich nach der jeweiligen Warengruppe und kann in der TARIC-Datenbank der EU eingesehen werden. Als Unternehmer benötigen Sie außerdem eine 15-stellige EORI-Nummer, die Ihr Unternehmen weltweit eindeutig identifiziert.
Wenn Sie Ihren Versand mit Packlink buchen, bekommen Sie alle nötigen Informationen zu Zollgebühren sowie die benötigten Unterlagen zu Zollformalitäten während des Buchungsprozesses zur Seite gestellt.