EU bestimmungen gelten auch für den Zoll in Luxemburg
Die Zollbestimmungen in Luxemburg unterscheiden sich nur in wenigen Details von denen anderer EU-Staaten. Grundsätzlich ist der Paketversand in dieses Land mit Packlink problemlos möglich. Dennoch gilt es, einige Einfuhrbestimmungen für Luxemburg zu beachten. Ein Tipp vorweg wäre der Blick in unser Hilfemenü. Dort können Sie nachlesen, ob Ihr Paketinhalt gegen Bestimmungen für [verbotene Versandgegenstände](https://support.packlink.com/hc/de/articles/208328585-Verbotene-und-eingeschr%C3%A4nkte-Versandgegenst%C3%A4nde# prohibited/ "Verbotene Versandgegenstände") verstößt. In diesen Fällen müssten wir Ihren Auftrag leider ablehnen. Dies gilt generell z. B. für den Versand von Waffen aller Art nach Luxemburg.
Zollbestimmungen Luxemburg: Vorsicht bei bestimmten waren
Beachten sollten Sie den Grundsatz, nur Ware für den alltäglichen Gebrauch zu versenden. Vorsicht bei Spirituosen, hier müssen die festgesetzten Höchstmengen beachtet werden. Auch für Tabakwaren gelten entsprechende Höchstgrenzen. Bargeld, Schecks oder Wechsel sind ab einer Höhe von 10.000 Euro grundsätzlich zu deklarieren. Problemlos versenden können Sie hingegen Geschenke bis zum Wert vom 300 Euro.
Unter Beachtung solcher Einfuhrbestimmungen nach Luxemburg beginnt die Reise Ihres Paketes mit unserem zentralen Versandrechner und den erforderlichen Paketdetails. Einer unserer zuverlässigen Paketdienste übernimmt dann die gesamte Verantwortung für die reibungslose und zuverlässige Zustellung.