Die Zollbestimmungen für Polen
Die Zollbestimmungen in Polen sind die, die auch in der Europäischen Union gelten. Polen gehört seit 2004 zur EU und damit auch zu diesem Zollgebiet. Deshalb entfallen an der Grenze zu Polen auch die Zollkontrollen. Der Warenverkehr ist somit unbeschränkt, solange die Waren nur für den eigenen Bedarf sind und nicht verkauft werden.
Benötigte Zolldokumente beim versand nach Polen
Beim Versenden von Waren innerhalb der EU sind grundsätzlich keine Zollpapiere nötig. Das gilt sowohl für den Versand nach und den Import von Paketen aus Polen nach Deutschland. Einziges benötigtes Zolldokument ist eine Paketkarte (CP71). Allerdings sind einige warenspezifische Richtlinien zu beachten, die Sie auf der Seite des Zolls des jeweiligen Ziellandes konsultieren können. Beachten Sie beim Versand mit Packlink auch die Liste der eingeschränkten und verbotenen Versandobjekte.
Besonderheiten beim Zoll Polen
Die Einfuhrbestimmungen für Polen sehen für viele Waren die Vorlage eines Qualitäts-Zertifikates vor. Dies gilt zum Beispiel für verschiedene Medikamente. Nähere Informationen müssen beim Importeur erfragt werden. Laut den Einfuhrbestimmungen für Polen ist ebenfalls für bestimmte Gegenstände ein ausgestelltes Attest nötig. Dies gilt für Gegenstände mit direktem Kontakt zu Lebensmitteln oder zum menschlichen Körper, zum Beispiel Besteck oder hygienisch-kosmetische Waren.