Was sie zu den Zollbestimmungen für Kanada wissen sollten
Da es sich bei Kanada um ein Drittland (außerhalb der EU) handelt, sind beim Paketversand einige Regeln zu beachten. Für viele Produkte existieren zudem Importbeschränkungen. Grundsätzliche Einfuhrbestimmungen für Kanada:
Private Paketsendungen sind mit einem Wert von bis zu $20 CAN (Kanadische Dollar) zoll- und steuerfrei. Die Pakete sollten deutlich als Geschenk gekennzeichnet sein. Zusätzlich muss eine Zollinhaltserklärung auf der Sendung angebracht werden. Für Geschenke im Wert von über $20 CAN werden jedoch Zollgebühren fällig. Die Einfuhr von Alkohol ist über den Postweg grundsätzlich nicht gestattet. Tabakwaren sind über den Postweg in Kanada immer zoll- und steuerpflichtig, eine Freigrenze gibt es hierfür nicht. Die Einfuhr von Banknoten, Münzen, Schmuckwaren und Edelsteinen in gewöhnlichen Postpaketen ist nicht erlaubt. Für pflanzliche und tierische Produkte gelten umfangreiche Einfuhrbeschränkungen. Wichtig: Pakete nur mit vollständigem Absender und Zollinhaltserklärung versenden!
Alle Paketsendungen nach Kanada müssen mit vollständigem Namen und Adresse des Absenders und einer Zollinhaltserklärung versehen werden. Sendungen mit Holzverpackungen benötigen eine Zertifizierung und entsprechende Kennzeichnung. Paketsendungen an Postfachadressen (P.O. Boxes) sind in der Regel nicht gestattet. Sendungen, die gegen die Zollbestimmungen in Kanada verstoßen, werden entweder zurückgesandt oder durch den Zoll vernichtet. Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen in Kanada erhalten Sie auf der Webseite des kanadischen Zolls und der Canadian Food Inspection Agency.