Einfuhrbestimmungen Spanien
Die Zollbestimmungen in Spanien schreiben beim Import von Waren aus EU-Ländern keine Zollgebühren vor, solange es sich um private Ware handelt. In den Einfuhrbestimmungen in Spanien sind allerdings einige Waren mit einem Importverbot belegt. Dazu gehören beispielsweise Drogen und Waffen. Auch auf den Kanarischen Inseln, einer autonomen Region des Königreichs Spanien, gelten dieselben Bestimmungen.
Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU gekauft und bereits versteuert wurden, müssen nicht nochmals versteuert werden, wenn es zum Eigenbedarf handelt. Die Einfuhrbestimmungen in Spanien legen fest, welche Mengen als Eigenbedarf gelten. Es werden aber auch Ausnahmen gemacht, wenn glaubhaft belegt werden kann, dass es sich bei der Ware tatsächlich um Eigenbedarf handelt. Dies geschieht beispielsweise durch Angabe von Gründen des Besitzes oder durch Papiere, die die Menge bestätigen.
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